Berichte aus den Ortsratssitzungen 2016 - 2021

29.06.2020, 01:22 Uhr
 
36. Ortsratssitzung am 3. April 2020
Ausbaumerkmale im 2. BA der Backhausstraße

Noch keien ENtscheidung über Vergabe der Grundstücke für Mietwohnungsau


Die Sitzung fand in der Backhausstraße statt. An diesem ungewöhnlichen Tagungsordnung, der aufgrund der Corona-Pandemie gewählt wurde, konnte Ortsbürgermeisterin Heike Koehler neben einigen interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern der Backhausstraße auch den für Straßen und Verkehr zuständigen Fachdienstleiter begrüßen.

Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin

Am Pennymarkt entsteht eine Paketstation.

Zwischen dem 28.04. und dem 15.05. ist die K122 zwischen Ahlten und Kolshorn gesperrt.

Der Spatenstich zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes bei Tennet ist erfolgt.

Das Thema „LeNa“ wird in der nächsten Ortsratssitzung behandelt.

Die Umweltberichte von Holcim und HeidelbergCement wurde ebenfalls vertagt.

Die Friedhofssatzung ist noch immer nicht freigegeben.

Ausbaumerkmale Backhausstrasse

Entgegen der ursprünglichen Planung wird vor einem Grundstück anstelle des Schotterrasenbeetes doch ein Gehweg errichtet. Der vorgesehene Schotterrasen erwies sich an dieser Stelle als nicht praktikabel, da die Anwohner ihr Grundstück dann nur über Parkflächen hätten verlassen können.

An zwei Grundstücken wurden die Zuwegungen zur Straße nicht so errichtet, wie es die Planungsunterlagen vorgesehen ist. Der Fachdienstleiter sagte zu, dass hier baulich entsprechend geändert wird. Die Ortsratsmitglieder gehen davon aus, dass das nicht mit Mehrkosten für die Anwohner verbunden ist.

Anfragen der Ortsratsmitglieder

Es gibt derzeit keinen neuen Sachstand über die Vergabe von Grundstücken für den Mietwohnungsbau im Baugebiet Hannoversche Straße.

Der Endausbau der Straßen im Wohngebiet erfolgt, wenn 80 % des Gebietes bebaut sind.

 

Für die Flüchtlingsunterkunft wird keine Schaukel angeschafft, da sich die Anschaffungskosten incl. der Vorarbeiten auf insg. 5 T€ belaufen sollen. Dies ist aus dem städt. Haushalt nicht finanzierbar; auch der Sozialfonds kann in dieser Höhe die Kosten nicht übernehmen.